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BPatG Urteil v. - 4 Ni 8/23 (EP), 4 Ni 10/23 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 352 145 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität der chinesischen Voranmeldung CN 200810247009 vom 29. Dezember 2008 am 29. Dezember 2009 als PCT/CN2009/076194 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 1. April 2015 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:161024U4Ni8.23EP.0

Fundstelle(n):
FAAAJ-86425

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BPatG, Urteil v. 16.10.2024 - 4 Ni 8/23 (EP), 4 Ni 10/23 (EP)

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