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BPatG Urteil v. - 4 Ni 42/21

Gesetze: § 21 Abs 1 PatG, § 22 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Magnetischer Schwingungsdämpfer" – zur Frage der Neuheit

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung des deutschen Patents 10 2006 027 636 (im Folgenden: Streitpatent). Der Beklagte ist Inhaber des Streitpatents mit der Bezeichnung „Magnetischer Schwingungsdämpfer“, das am 13. Juni 2006 angemeldet und dessen Erteilung am 27. März 2014 veröffentlicht worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:261022U4Ni42.21.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-86323

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BPatG, Urteil v. 26.10.2022 - 4 Ni 42/21

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