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Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des „neuen Gesellschafters“ (Fortsetzung)
Im Falle einer grundbesitzenden Personengesellschaft konnte der ( NWB SAAAJ-81380) bereits zur Frage der Qualifikation eines Gesellschafters bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft als „neu“ Stellung nehmen. Nunmehr ist ein weiteres Urteil v. - II R 16/22 ( NWB QAAAJ-83624) veröffentlicht worden, dem ein Sachverhalt mit einer beteiligten Personengesellschaft zugrunde lag. Anders als bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft hat nach der Entscheidung des BFH nicht auf jeder Ebene eine separate Prüfung für die Qualifikation als „neuer“ Gesellschafter zu erfolgen. Stattdessen ist aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft stets auf die Personen abzustellen, an denen keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bestehen kann.
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Sachverhalt (verkürzt)
[i]Beteiligung über eine mehrstöckige PersGes-Struktur an Immo-KGVier natürliche Personen waren mittelbar über eine mehrstöckige Personengesellschaftsstruktur an einer grundbesitzenden Immo-KG beteiligt. Zwei der natürlichen Personen brachten ihre Anteile (60 %) jeweils in Kapitalgesellschaften ein, zwei der natürlichen Personen brachten ihre Anteile (40 %) gemeinsam in eine zwischengeschaltet...