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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.02.2025

Verfahrensrecht | Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG)

Die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm setzt voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt ().

Das FG hat deshalb den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides abgewiesen, aber die Beschwerde zum BFH zugelassen.

Hintergrund der Beschwerdezulassung ist, dass es nicht außer Zweifel steht, ob der BFH an diesem in der Vergangenheit in seiner ständigen Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis festhalten wird (vgl. zum Streitstand: , BFH/NV 2022, 1030; offengelassen wurde diese Frage zuletzt auch in den Beschlüssen des , BStBl. II 2024, 546, Rn. 40, und II B 78/23 (AdV), BStBl. II 2024, 543, Rn. 41.).

Jüngst hat allerdings auch das FG Münster ( Ew, F, EFG 2025, 156) ein besonderes Aussetzungsinteresse für erforderlich gehalten (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.11.2024).

Hinweis:

Der Volltext der Entscheidung liegt zurzeit noch nicht vor.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
BAAAJ-86208