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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 BA 13/24

Streitig zwischen den Beteiligten ist die Erledigung des erstinstanzlichen Klageverfahrens durch Klagerücknahmefiktion i.S.v. § 102 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). In der Sache wendet sich die Klägerin gegen Feststellungen der Beklagten in einem nach durchgeführter Betriebsprüfung an die A. mit Sitz in N. (NL) - im folgenden Arbeitgeberin - adressierten Bescheid vom 04.11.2020.

Fundstelle(n):
CAAAJ-86050

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.12.2024 - L 14 BA 13/24

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