Best Practice Schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung
1. Aufl. 2025
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VII. Nach den Klausuren
1. Bestehen der schriftlichen Prüfung
102 [i]BestandenDie schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn bei jeder der drei Situationsaufgaben eine ausreichende Leistung (= 50 Punkte oder mehr) erreicht wurde.
103 [i]Nicht bestandenWenn auch nur bei einer der drei Situationsaufgaben keine ausreichende Leistung erzielt worden ist, ist die schriftliche Prüfung nicht bestanden.
104 [i]Wiederholung der PrüfungDann müssen alle drei schriftlichen Klausuren wiederholt werden. Eine Anrechnung von bereits bestandenen Teilleistungen ist nicht möglich.
Die schriftliche Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
2. Ergebnismitteilung
105 [i]ErgebnismitteilungDas Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird von der IHK mitgeteilt. Das dauert in jedem Fall mehrere Wochen. Schließlich werden die Klausuren zweimal unabhängig voneinander korrigiert und anschließend sind noch organisatorische Vorarbeiten erforderlich.
106 [i]EinsichtnahmeUm einen Rechtsschutz zu gewährleisten, besteht ein allgemein verwaltungsrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Sie wird auf Antrag von der IHK organisiert, Ort und Zeitpunkt werden vorgegeben. Dabei ist jemand von der IHK und in Einzelfällen auch jemand von der Prüfungskommission anwesend. Die Begleitung durch einen Rechtsbeistand ist grundsätzlich mögl...