Best Practice Schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung
1. Aufl. 2025
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VI. Korrektur
95 [i]KorrekturDie Korrektur ist die Grundlage für die Feststellung der Prüfungsergebnisse. Sie wird von Experten vorgenommen, die sachkundig und für die Prüfung geeignet sind. Sie müssen nicht nur die Anforderungen im jeweiligen Handlungsbereich kennen, sondern aufgrund ihrer Erfahrung auch einschätzen können, was in den Lehrgängen unterrichtet wird.
96 [i]TeilleistungenSchließlich sollen sie nicht allein anhand der Lösungshinweise bewerten, sondern auch andere mögliche (richtige) Lösungen erkennen. Bei unvollständigen oder nur teilweise richtigen Lösungen müssen sie in der Lage sein, angemessene Punkte für Teilleistungen zu geben.
Damit bei der Korrektur auch Teilleistungen erkannt werden können, sollten Ihre Ausführungen den Aufgabenteilen jeweils eindeutig zuzuordnen sein. Teilpunkte können nur vergeben werden, wenn die Teilleistungen auch erkennbar sind.
1. Regeln
97 [i]ObjektivitätDie Korrektur erfolgt durch Mitglieder des Prüfungsausschusses, die von der IHK (in der Regel für fünf Jahre) berufen worden sind. Sie erfolgt bei den einzelnen IHKs, nicht zentral. Dabei ist eine höchstmögliche Objektivität gesichert:
Alle Klausuren sind anonym, die Namen sind nicht bekannt. Auf den Klausurbögen steht nur eine IHK-interne...