Verdeckte mündliche Treuhandvereinbarung: Wirksamkeitserfordernis
der tatsächlichen Durchführung – Umgehung kartellrechtlicher
Vorgaben – Nachweislast gem. § 159 Abs. 1 AO –
Berücksichtigung der Gesamtumstände
Leitsatz
Eine mündlich getroffene verdeckte Treuhandvereinbarung über die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist steuerlich
anzuerkennen, wenn sie nachweislich tatsächlich durchgeführt worden ist.
Das gilt auch, wenn das Treuhandverhältnis bewusst und gewollt zur Umgehung kartellrechtlicher Vorgaben vereinbart wurde.
Für den Nachweis des Inhalts einer verdeckt gehaltenen mündlichen Treuhandvereinbarung können bei verbleibenden Unklarheiten
das Gesamtverhalten und die Interessenlage der Beteiligten einschließlich der Begleitumstände herangezogen werden, ohne dass
dem die Beweisregel des § 159 Abs. 1 AO entgegenstünde.
Fundstelle(n): BB 2025 S. 214 Nr. 5 IAAAJ-85880
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 17.10.2024 - 9 K 443/21 F
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