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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 443/21 F

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; AO § 159 Abs. 1

Verdeckte mündliche Treuhandvereinbarung: Wirksamkeitserfordernis der tatsächlichen Durchführung – Umgehung kartellrechtlicher Vorgaben – Nachweislast gem. § 159 Abs. 1 AO – Berücksichtigung der Gesamtumstände

Leitsatz

  1. Eine mündlich getroffene verdeckte Treuhandvereinbarung über die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist steuerlich anzuerkennen, wenn sie nachweislich tatsächlich durchgeführt worden ist.

  2. Das gilt auch, wenn das Treuhandverhältnis bewusst und gewollt zur Umgehung kartellrechtlicher Vorgaben vereinbart wurde.

  3. Für den Nachweis des Inhalts einer verdeckt gehaltenen mündlichen Treuhandvereinbarung können bei verbleibenden Unklarheiten das Gesamtverhalten und die Interessenlage der Beteiligten einschließlich der Begleitumstände herangezogen werden, ohne dass dem die Beweisregel des § 159 Abs. 1 AO entgegenstünde.

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 214 Nr. 5
IAAAJ-85880

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 17.10.2024 - 9 K 443/21 F

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