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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 8 K 1894/20 H

Gesetze: AO § 34 Abs. 1; AO § 35; AO § 69; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; AO § 191 Abs. 1 Satz 1; AO § 191 Abs. 3 Satz 1

Festsetzungsverjährung für Haftungsbescheide: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe der Steuererklärung – Erklärungsverpflichtung des gesetzlichen Vertreters

Leitsatz

Der Anlauf der Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden wird auch dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bei Nichtabgabe der Steuererklärung gehemmt, wenn der Haftungsschuldner als gesetzlicher Vertreter des Steuerschuldners die den Steuerschuldner originär treffende Erklärungsverpflichtung nicht erfüllt.

Fundstelle(n):
LAAAJ-85879

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.10.2024 - 8 K 1894/20 H

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