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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 584/24 VTa

Gesetze: TabStG § 1 Abs. 1 Satz 1; TabStG § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a; TabStG § 1 Abs. 8 Satz 1; KCanG § 1 Nr. 8 Buchst. d; KCanG § 1 Nr. 9 Buchst. a; AEUV Art. 34

Tabaksteuer: Verkehrsfähigkeit von Kräuterzigaretten aus Hanfblüten – Unschädlicher THC-Gehalt

Leitsatz

Kräuterzigaretten aus Hanfblüten, die einen den Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließenden Gehalt an THC von höchstens 0,05 Prozent aufweisen, unterliegen als verkehrsfähige Tabakwaren der Tabaksteuer.

Fundstelle(n):
RAAAJ-85877

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 27.11.2024 - 4 K 584/24 VTa

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