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Umsatzsteuer | Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht (BFH)
Der Begriff "Schul- und
Hochschulunterricht" im Sinne von
Art.
132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die
Erteilung von Flugunterricht (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Steuerfrei sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG.
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger, eine gemeinnützige Flugschule, die Umsatzsteuer aus dem Erwerb eines Flugzeugs sowie die laufenden Kosten für das Flugzeug als V...