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BFH Urteil v. - II R 99/85 BStBl 1986 II S. 148

Gesetze: GrEStG (1983) § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1ZVG § 114a

Leitsatz

Beim Grundstückserwerb durch Abgabe des Meistgebots gehört auch der Betrag zur Gegenleistung, in dessen Höhe der Gläubiger, der das Meistgebot abgegeben hat, mit dem Zuschlag gemäß § 114 a ZVG , aus dem Grundstück als befriedigt gilt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 148
BFHE S. 95 Nr. 145,
SAAAA-97627

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BFH, Urteil v. 16.10.1985 - II R 99/85

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