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§§ 129 und 173a AO – Entscheidungstool
Gegenstand dieses Entscheidungstools
Die Vorschriften stehen im Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren als Massenverfahren. Da die Finanzbehörden eine große Anzahl von Fällen bearbeiten müssen, liegt es in der Natur des Besteuerungsverfahrens, dass Fehler passieren.
Sollte der Finanzverwaltung beim Erlass eines Verwaltungsaktes Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnlich offenbare Unrichtigkeiten unterlaufen, kann eine Berichtigung nach § 129 AO jederzeit erfolgen.
§ 173a AO bietet die Möglichkeit zur Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und diesen gleichgestellten Verwaltungsakten, wenn dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde rechtserhebliche Tatsachen nicht korrekt mitgeteilt hat.
Mit diesem Entscheidungstool können Sie überprüfen, ob eine Änderung nach § 129 AO und § 173a AO noch möglich ist.
Hinweis: Das Entscheidungstool geht davon aus, dass der Erlass des Steuerbescheides nach dem erfolgt ist. Für den Erlass von Verwaltungsakten vor dem beachten Sie bitte den AEAO zu § 129 Nr. 4 Abs. 2.