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§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO – Entscheidungstool
Gegenstand dieses Entscheidungstools
Mit § 175 AO sind zwei Änderungstatbestände in einer Bestimmung zusammengefasst, die grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben, jedoch beide unter Durchbrechung der Bestandskraft auf die Anpassung an nachträglich veränderte Verhältnisse gerichtet sind. Dieses Entscheidungstool befasst sich mit der Anpassung eines Steuerbescheides soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).