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BFH Urteil v. - VI R 12/82 BStBl 1986 II S. 64

Gesetze: EStG (1975) § 3 Nr. 63EStG (1975) § 49 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Arbeitslohn, der auf Dienstreisen in die DDR oder nach Berlin (Ost) entfällt, ist auch dann nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer täglich zu seiner Wohnung in Berlin (West) zurückkehrt und er solche Dienstreisen beinahe jeden Arbeitstag unternimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 64
BFHE S. 556 Nr. 144,
BAAAA-97611

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BFH, Urteil v. 21.08.1985 - VI R 12/82

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