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Online-Nachricht - Montag, 17.02.2025

Verfahrensrecht | Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung (BMF)

Das BMF hat die Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert ().

Hinweis:

Das neue Schreiben tritt an die Stelle des , BStBl I, Seite 1264 und gilt ab dem .

Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-85471