Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Bärbel Panhorst | Redaktion | b.panhorst@kiehl.de

Schön, dass Sie da sind!

Im dritten Teil der Reihe von Gabriele Waldschmidt zum „Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ geht es um die Vermögensauskunft. Die Abgabe der Vermögensauskunft ist in § 802c ZPO geregelt. Bis Ende 2012 trug die Vermögensauskunft (VA) noch die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ (noch früher: „Offenbarungseid“).

Die Berechnung des Nettogehalts ist in Deutschland kompliziert. Das liegt unter anderem an den Ausnahmeregelungen, die bei niedrigen Einkommen gelten (Mini-Jobs). Daran schließen sich Gleitzonenbeschäftigungsverhältnisse, auch als Midi-Jobs bezeichnet, unmittelbar an. Susanne Kowalski erläutert, welche Regelungen im Übergangsbereich im Rahmen der Sozialversicherung gelten.

Vor kurzem wurden die neuen Grundsteuerbescheide versendet. Das Thema Grundsteuer ist für deutschsprachige Bürger schon komplex, für ausländische Eigentümer ungleich schwieriger. Bürokratische Sachverhalte und die damit verbundene Terminologie sind eine Herausforderung. In diesem Beitrag und den passenden Übungen von Susanne Mühlhaus erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um sich auf den Kontakt mit englischsprachigen Mandanten vorzubereiten.

Herzliche Grüße

Ihre