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Verfahrensrecht | Cannabis-Anbauvereinigungen nicht steuerbegünstigt (OFD)
Cannabis-Anbauvereinigungen nach
dem Konsumcannabisgesetz - KCanG ("Cannabis Social Clubs") sind keine nach den
§§ 51 ff. AO
steuerbegünstigten Körperschaften. Dies hat die OFD Frankfurt a.M. klargestellt
( St 53).
Insbesondere sind sie nicht selbstlos tätig, da nach § 1 Nr. 13 KCanG der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist.
Quelle: St 53 (il)