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BFH Urteil v. - VI R 41/81 BStBl 1986 II S. 169

Gesetze: AO (1977) § 119 Abs. 3, 4AO (1977) §§ 125, 127

Leitsatz

Lohnsteuernachforderungsbescheide werden jedenfalls dann nicht formularmäßig i. S. von § 119 Abs. 4 AO (1977) erlassen, wenn die verwendeten Formulare wesentlich ergänzt werden, z. B. durch die für die Ermessenausübung bestimmenden Erwägungen bei Lohnsteuerhaftungsbescheiden. Sie sind nicht deshalb nichtig, weil sie nicht die Unterschrift oder Namenswiedergabe einer in § 119 Abs. 3 AO (1977) genannten Person enthalten. Allein aus diesem Grunde kann auch nicht ihre Aufhebung beansprucht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 169
BFHE S. 240 Nr. 144,
OAAAA-97569

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BFH, Urteil v. 18.07.1985 - VI R 41/81

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