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Online-Nachricht - Mittwoch, 12.02.2025

Gewerbesteuer | Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides ab sofort digital möglich (SenFin)

Ab sofort können in Berlin Gewerbesteuerbescheide sowie weitere steuerliche Bescheide digital über ELSTER zugestellt werden. Hierauf macht die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin) aufmerksam.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide können nun vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Damit können nun sowohl die Unternehmen als auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe diese Bescheide elektronisch erhalten, wodurch eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht wird.

  • Die Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe ist dabei unbedingt erforderlich.

  • In Zerlegungsfällen muss dafür zusätzlich zur Steuererklärung die "Anlage Bekanntgabe" ausgefüllt werden, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können.

  • Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selbst eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.

Hinweis:

Berlin erstellt - anders als die Flächenländer - auch die Gewerbesteuerbescheide durch die Finanzämter. Im Rahmen des OZG ist ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Dies wird eine große Erleichterung ins-besondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau hat und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden kann.

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
MAAAJ-85066