Instanzenzug: Az: 2 KLs 411 Js 122423/23 jug
Gründe
1Das Landgericht hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und eine Einziehungsentscheidung getroffen (§ 413 StPO nF). Die mit der Sachrüge geführte Revision des Beschuldigten hat nach einer Verfahrensbeschränkung allein betreffend den Ausspruch über die Einziehung Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet.
21. Der Senat sieht mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen von der Einziehung des vom Beschuldigten bei der Tat verwendeten Fahrzeugs VW-Bus mit dem amtlichen Kennzeichen ab. Das Landgericht hat die Einziehung des Fahrzeugs auf § 74 Abs. 1 StGB gestützt. Die Einziehung von Tatmitteln kann jedoch bei – wie hier – schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden, sofern der fragliche Gegenstand die Allgemeinheit gefährdet (§ 74b Abs. 1 Alternative 1 StGB) oder die Gefahr besteht, dass er der Begehung rechtswidriger Taten dienen wird (§ 74b Abs. 1 Alternative 2 StGB). Im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung ist prognostisch zu prüfen, ob der Beschuldigte auch künftig Straftaten unter Verwendung des fraglichen Fahrzeugs begehen wird (vgl. zum Ganzen Rn. 3 mwN). Hierfür wäre insbesondere angesichts der zur erwartenden Unterbringungsdauer gegebenenfalls ein ergänzendes Sachverständigengutachten erforderlich.
32. Im Übrigen hat die auf die Sachrüge gebotene Nachprüfung keinen den Beschuldigten belastenden Rechtsfehler ergeben. Auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts in der Antragsschrift vom wird Bezug genommen.
43. Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO. In der Konstellation des § 421 StPO kommt eine gesonderte Entscheidung über die Auslagen und Kosten, die die Einziehung betreffen, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom – 5 StR 458/20 Rn. 4 f. und vom – 5 StR 296/21 Rn. 7 f.).
Fischer Leplow Allgayer
Munk Welnhofer-Zeitler
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:200125B1STR370.24.0
Fundstelle(n):
ZAAAJ-84606