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Bewertung | Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten (BFH)
Der Wert von Anteilen an einer
nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach
§ 11 Abs. 2
Satz 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine
Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten,
die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach
§ 11 Abs. 2
Satz 2 BewG möglich ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 12 Abs. 2 ErbStG sind Anteile an Kapitalgesellschaften, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG ist der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 11 Abs. 2 BewG gesondert festzustellen (§ 179 AO). Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG sind Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, da sie am Stichtag nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zu...