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Einkommensteuer | Änderung der Gewinnermittlungsart (BFH)
Ein nicht buchführungspflichtiger
Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch
Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz
aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von
Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Der Abschluss ist in dem Zeitpunkt
erstellt, in dem der Steuerpflichtige ihn fertiggestellt hat und objektiv
erkennbar als endgültig ansieht. Der Steuerpflichtige bleibt für den
betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die einmal getroffene Wahl gebunden,
es sei denn, er legt eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen
vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den Wechsel dar
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob...