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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 632/22 KH

Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Krankenhausbehandlung. Im Streit steht hierbei ein Erstattungsanspruch der beklagten Krankenkasse aus Vergütung für ambulante spezialfachärztliche Versorgung (E., § 116b SGB V) im Zusammenhang mit einer Stammzelltherapie, mit dem die Beklagte gegen unstreitige Forderungen des klagenden Krankenhauses aufgerechnet hat.

Fundstelle(n):
WAAAJ-84338

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 07.11.2024 - L 16 KR 632/22 KH

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