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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 1950/24

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Bestehen einer Gesundheitsstörung (hier: Morbus Crohn) ist für sich gesehen nicht hinreichend, um eine rentenrechtliche Erwerbsminderung zu begründen.

2. Nämliches gilt im Hinblick auf einen etwaigen ausgebliebenen Behandlungserfolg, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse, psychosoziale bzw. lebensgeschichtliche Belastungen oder einer "Entwöhnung" von beruflicher Arbeit (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
FAAAJ-84322

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.11.2024 - L 10 R 1950/24

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