Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Dienstag, 04.02.2025

Körperschaftsteuer/Verfahrensrecht | Keine gesonderte Feststellung der konkreten Tätigkeit auf Ebene der Organgesellschaft bei der Spartenzuordnung (FG)

Für Zwecke des § 8 Abs. 9 KStG (Spartenzuordnung) sind auf Ebene der Organgesellschaft die konkrete Tätigkeit und die Höhe des auf die festgestellte Tätigkeit entfallenden Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG nicht gesondert festzustellen (; Revision zugelassen).

Hintergrund: Nach § 179 Abs. 1 AO muss eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ausdrücklich gesetzlich angeordnet sein. Für die körperschaftsteuerrechtliche Organschaft sieht § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG vor, dass „das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen“ gegenüber dem Organträger und der Organgesellschaft gesondert und einheitlich festzustellen sind. Diese Feststellungen sind nach § 14 Abs. 5 Satz 2 KStG für die Besteuerung des Einkommens des Organträgers und der Organ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen