Umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Tierwohlentgelte der Initiative Tierwohl
Leitsatz
Von der Initiative Tierwohl (ITW) an einen Putenmastbetrieb aufgrund der Umsetzung bestimmter, über die gesetzlichen Standards
hinausgehender Maßnahmen zum Wohl der Nutztiere geleistete Zahlungen (Tierwohlentgelte) stellen Entgelte für eine eigenständige,
von dem Mastbetrieb an die ITW erbrachte sonstige Leistung dar, die der Regelbesteuerung unterliegt. Sie stellen weder Entgelte
von dritter Seite für die Lieferung der Tiere (Mastputen) dar, noch handelt es sich dabei um Umsätze, die nach § 24 UStG der
Besteuerung nach Durchschnittssätzen unterliegen.
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Fundstelle(n): BAAAJ-84183
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.05.2023 - 9 K 54/21
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