OFD Frankfurt/M. - S 0171 A - 00990-0357 - St 53
Cannabis Anbauvereinigungen "Cannabis Social Clubs" nach Cannabisgesetz
Cannabis-Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind keine nach den §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften.
Insbesondere sind sie nicht selbstlos tätig, da nach § 1 Nummer 13 KCanG der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist.
OFD Frankfurt/M. v. - S 0171 A - 00990-0357 - St 53
Fundstelle(n):
YAAAJ-84171