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OFD Frankfurt/M. - S 0171 A - 00990-0357 - St 53

Cannabis Anbauvereinigungen "Cannabis Social Clubs" nach Cannabisgesetz

Cannabis-Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind keine nach den §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften.

Insbesondere sind sie nicht selbstlos tätig, da nach § 1 Nummer 13 KCanG der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist.

OFD Frankfurt/M. v. - S 0171 A - 00990-0357 - St 53

Fundstelle(n):
YAAAJ-84171