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LSG Bayern Urteil v. - L 20 KR 279/22

Streitig ist die Höhe einer Ausgleichszahlung aus dem "Heilmittel Rettungsschirm" gemäß der Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen (Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung - COVID-19-VSt-SchutzV) für eine Physiotherapiepraxis in E.

Fundstelle(n):
DAAAJ-83877

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 22.07.2024 - L 20 KR 279/22

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