Wirtschaftliche Identitätswahrung beim körperschaftsteuerlichen Verlustabzug; keine Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG n.F. bei
mehrfachen Anteilsübertragungen zwischen Altgesellschaftern
Leitsatz
1. Ein mittelbarer Beteiligungserwerb unterfällt weder dem Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 KStG n.F. noch ist er mit diesem wirtschaftlich
vergleichbar.
2. Bereits im Rahmen des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG n.F. ist zur Feststellung, ob mehr als die Hälfte der Anteile
an einer KapG übertragen worden sind, auf die Höhe der Beteiligungsquoten vor und nach einzelnen Übertragungsvorgängen sowie
vor und nach aufeinanderfolgenden zusammenzurechnenden Vorgängen zu ermitteln („Saldobetrachtung”).
3. Ein bloße Addition der jeweils übertragenen prozentualen Anteile an der KapG hat nicht zu erfolgen.
4. Ebenso ist unerheblich, wer bestimmte Anteile vor und nach den Übertragungsvorgängen hält.
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