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FG Köln Urteil v. - 13 K 2032/21

Gesetze: EStG § 10d; KStG § 8 Abs. 4

Körperschaftsteuer

Wirtschaftliche Identitätswahrung beim körperschaftsteuerlichen Verlustabzug; keine Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG n.F. bei mehrfachen Anteilsübertragungen zwischen Altgesellschaftern

Leitsatz

1. Ein mittelbarer Beteiligungserwerb unterfällt weder dem Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 KStG n.F. noch ist er mit diesem wirtschaftlich vergleichbar.

2. Bereits im Rahmen des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG n.F. ist zur Feststellung, ob mehr als die Hälfte der Anteile an einer KapG übertragen worden sind, auf die Höhe der Beteiligungsquoten vor und nach einzelnen Übertragungsvorgängen sowie vor und nach aufeinanderfolgenden zusammenzurechnenden Vorgängen zu ermitteln („Saldobetrachtung”).

3. Ein bloße Addition der jeweils übertragenen prozentualen Anteile an der KapG hat nicht zu erfolgen.

4. Ebenso ist unerheblich, wer bestimmte Anteile vor und nach den Übertragungsvorgängen hält.

Fundstelle(n):
WAAAJ-83768

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 21.02.2024 - 13 K 2032/21

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