1. Hat eine Farm, die in Paraguay für Rechnung deutscher Anleger geführt wird, seit ihrer Gründung keinen Totalgewinn erzielt, ist hierin ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht zu sehen.
Dieses Beweisanzeichen erhält zusätzliches Gewicht, wenn das Unternehmen mittlerweile eingestellt worden ist.
2. Dieses Beweisanzeichen kann nur dann als widerlegt angesehen werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Anleger anläßlich ihres Beitritts aufgrund eigener Sachkunde oder aufgrund von unabhängiger Seite eingeholter Informationen von der Möglichkeit zur Gewinnerzielung ausgehen konnten und ausgegangen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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