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Grunderwerbsteuer | Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft (BFH)
Wird eine an der grundbesitzenden
Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die
Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne
dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der
grundbesitzenden Personengesellschaft im Sinne von
§ 1 Abs.
2a Satz 1 GrEStG a.F. hinzugekommen
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesell...