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Kommentierte Nachricht WP Praxis 2/2025 S. 81

WPK | Hinweise für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte

Eine Rechtsgrundlage für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte besteht erst dann, wenn des CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist. Aufgrund dessen können Anträge auf Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte bei der WPK erst ab diesem Zeitpunkt gestellt werden. Für die Registrierung wird die WPK dann im Mitgliederbereich „Meine WPK“ einen digitalen Antrag bereitstellen, einschließlich Upload-Funktion für die erforderlichen Fortbildungsnachweise.

Sind alle Registrierungsvoraussetzungen erfüllt, wird die antragstellende Person unverzüglich nach Absendung des digitalen Antrags als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte registriert und der Berufsregisterauszug zum Nachweis darüber sofort zum Download bereitgestellt.

Für die Registrierung bit...

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Hinweise für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte

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