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WP/vBP | Vierte Änderung der Berufssatzung für WP/vBP in Kraft getreten
Ende November 2024 beschloss der Beirat der WPK Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP in Form der Ergänzung des § 16 Abs. 3 und Abs. 4 BS WP/vBP um ein Unlauterkeitsmoment hinsichtlich der Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen. Diese Satzungsänderungen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Schreiben vom genehmigt, am bekannt gemacht und traten am Tag danach in Kraft.
Die aktuelle Fassung der geänderten Vorschriften lautet nun wie folgt:
„§ 16 Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP
(...)
(3) WP/vBP dürfen Mitarbeiter eines anderen WP/vBP nicht in unlauterer Weise abwerben oder abwerben lassen.
(4) WP/vBP dürfen weder bei Gründung einer eigenen Praxis noch bei Wechsel des Arbeit...