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Berufsrecht | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK und der APAS
Im Januar 2025 sowie im Dezember 2024 machten die WPK und die APAS mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt. Alle Maßnahmen waren an natürliche Personen gerichtet.
Dabei wurden mit einer Rüge geahndet:
eine unzureichende Prüfung der Vorräte wegen fehlender System- oder Aufbauprüfung,
die Einholung unzureichender Prüfungsnachweise bei der Prüfung von Sachanlagen,
die personell nicht geeignete Besetzung der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung und
der Verstoß gegen die Regelung zur internen Rotation nach Art. 17 Abs. 7 EU-APrVO.
Rüge und Geldbuße in mittlerer vierstelliger Höhe wurden ausgesprochen aufgrund
unzureichender Prüfung der Vorräte wegen fehlender Prüfungshandlungen zu IT-gestützten Kontrollen und
fehlender Festlegung von Wesentlichkeitsgre...