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NWB BB 2/2025 S. 40

Auskunfteien: Mahnung allein berechtigt nicht zur Meldung

Wer die Zahlung einer Rechnung vergisst, erhält meist eine Mahnung. Diese wird nicht an eine Auskunftei, wie etwa die Schufa, weitergeleitet. Hierzu müssen weitere Kriterien erfüllt sein: Kunden müssen mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, und zwischen der ersten Mahnung und dem Zeitpunkt der Meldung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Zudem müssen Kunden in einer der Mahnungen schriftlich auf die Schufa-Meldung hingewiesen werden und sie dürfen der Forderung zum Zeitpunkt der Meldung nicht widersprochen haben. Anders ist es, wenn es ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Forderung gibt oder der Schuldner sie ausdrücklich anerkannt hat. Berechtigte Meldungen wirken sich negativ auf die Bonität aus; diese wird erst wieder besser, wenn die Za...

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