Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG; Verbraucherpreisindizes für Deutschland zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025
OrientierungssatzDas Bundesfinanzministerium hat gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.
Gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG gebe ich auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindizes für Deutschland die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bekannt.
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Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2024
(2020 = 100) |
120,2 |
Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001
(2020 = 100) |
77,1 |
BMF v. - IV D 4 - S 3224/00006/003/002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2025 I Seite 289
IAAAJ-83524