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BFH Urteil v. - IV R 24/97

Tatbestand

Die 1975 gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Komplementärin der Klägerin ist die C-GmbH, Kommanditistin ist die L-KG. An der L-KG sind als Kommanditisten selbständige Großhändler beteiligt, die in jeweils unterschiedlichen Teilen Deutschlands tätig sind (auch als "Bezirkszentrale" - BZ - bezeichnet). Aufgabe der Klägerin ist es, für diese und andere, nicht an der L-KG beteiligte Großhändler, den Wareneinkauf bei den Lieferanten zu regulieren und anschließend die Rechnungsbeträge bei jenen einzuziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1471
BAAAA-97394

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BFH, Urteil v. 07.05.1998 - IV R 24/97 -nv-

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