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BFH Urteil v. - IV R 8/95 BStBl 2003 II S. 54

Gesetze: EStG § 55 Abs. 1EStG § 55 Abs. 6

Berücksichtigung des gemeinen Werts der Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

Leitsatz

Zur Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe eines Grünlandbetriebs sind die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmenge dem nach § 55 Abs. 1 EStG pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüberzustellen; in diesem Fall ist die Verlustklausel des § 55 Abs. 6 EStG nicht isoliert auf den Grund und Boden anzuwenden (Einheitsbetrachtung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 54
BFH/NV 1998 S. 1207
BStBl II 2003 S. 54 Nr. 2
OAAAA-97381

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BFH, Urteil v. 05.03.1998 - IV R 8/95

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