Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Verlängerung der Übergangsregelung des (BStBl I S. 2483; verlängert durch das BStBl I S. 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Bezug: BStBl 2021 I S. 2483
Bezug: BStBl 2023 I S. 206
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des (a. a. O.) betreffend die in Rdnr. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgAbereits bis zum von der bisherigen Übergangregelungdes (a. a. O.; verlängertdurch das a. a. O.) Gebrauch gemachtwurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I.
BMF v. - IV C 2 - S 2706/00063/001/187
Fundstelle(n):
RAAAJ-83197