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Track 28 | Umsatzsteuer: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Aufsplitterung eines Unternehmens
Der Bundesfinanzhof muss die spannende Frage beantworten, ob es sich auch dann um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, wenn die Solaranlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden. Das FG Schleswig-Holstein ist in erster Instanz zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Aufsplitterung eines zuvor einheitlichen Unternehmens nicht mehr von einer Fortführung der Tätigkeit ausgegangen werden kann.
Kurzfassen können wir uns bei dem nächsten schwebenden Prozess zur Umsatzsteuer.
Der XI. Senat des BFH muss die spannende Frage beantworten: Handelt es sich auch dann um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn die einzelnen Photovoltaikmodule eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden?
Das Schleswig-Holsteinische FG ist in erster Instanz zu dem Ergebnis gelangt: Bei der Aufsplitterung eines zuvor einheitlichen Unternehmens kann nicht mehr von einer Fortführung der Tätigkeit ausgegangen werden.
Wenn Sie mehr wissen wollen, empfehlen wir Ihnen einen Aufsatz von Pascal Bender. Er hat das Urteil aus Kiel kommentiert – für Umsatzsteuer direkt digital , den PDF-Infodienst d...