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BFH Urteil v. - I B 127/95

Gesetze: AO § 227

Leitsatz

Der Erlaß von KSt aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht, wenn die Rechtsvorgängerin der Klägerin einen Bußgeldbescheid mit zu hoher Bußgeldfestsetzung bestandskräftig werden ließ, obwohl dieser mit Erfolg hätte angefochten werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 6
BFH/NV 1997 S. 6 Nr. -1
FAAAA-97358

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BFH, Urteil v. 05.06.1996 - I B 127/95 -nv-

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