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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Das SteFeG soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Das SteFeG enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:
die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 € (2026: 12.348 €)
die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 € (2026: 9.756 €)
die Anhebung des Kindergeldes auf 255 € (2026: 259 €) sowie
die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Mit diesen Maßnahmen soll u. a. die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, z. B. eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man t...