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BFH Urteil v. - X R 138/93

Gesetze: EStG § 10e

Leitsatz

1. Der Übergang des Eigentums im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ist auch insoweit keine Anschaffung i. S. von § 10e Abs. 6 EStG, als der Erbe Vermächtnisse zu erfüllen hat.

2. Hat die Erblasserin die Wohnung selbst bewohnt, steht dem Erben auch in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger kein Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG zu, weil er sich die Eigennutzung der Erblasserin zurechnen lassen muß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 391
BFH/NV 1997 S. 391 Nr. -1
WAAAA-97348

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BFH, Urteil v. 23.10.1996 - X R 138/93 -nv-

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