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BFH Urteil v. - VIII R 67/95

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG BewG § 12 Abs. 3

Erbausgleichszahlungen

Leitsatz

Erbausgleichszahlungen, die in zwei Raten geleistet werden, sind in einen Tilgungs- und Zinsanteil zu zerlegen, obwohl ausdrücklich von den Erblassern eine Verzinsung ausgeschlossen wurde. Die Stpfl. erzielen insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Ermittlung des Zinsanteils erfolgt nach § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 BewG, wonach ein Zinssatz von 5,5 v. H. angesetzt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 175
BFH/NV 1997 S. 175 Nr. -1
DAAAA-97337

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BFH, Urteil v. 26.06.1996 - VIII R 67/95 -nv-

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