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BFH Urteil v. - IV R 67/95

Gesetze: EStG § 4

Leitsatz

1. Bei einem branchenuntypischen Termingeschäft kann eine betriebliche Veranlassung nur dann angenommen werden, wenn das Geschäft nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umständen objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, das Betriebskapital zu verstärken.

2. Eine Klage gegen die Gewerbesteuerfestsetzung, mit der Einwendungen gegen die Höhe des gewerblichen Gewinns erhoben werden, ist auch dann unzulässig, wenn Gewerbesteuer-Meßbetrag und Gewerbesteuer in einem zusammengefaßten Bescheid festgesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAA-97336

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 11.07.1996 - IV R 67/95 -nv-

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