Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG
Der Kläger ist britischer Staatsangehöriger, der im Streitjahr 2014, gemeinsam mit seiner Ehefrau, seinen Wohnsitz im Inland hatte. Er arbeitete als Soldat für die britischen Streitkräfte und war im Inland stationiert. Aus dieser Tätigkeit bezog er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst im Januar 2014 Arbeitslohn. Zudem bezog er im Streitjahr eine Abfindungszahlung sowie Pensionszahlungen. In seiner Einkommensteuererklärung deklarierte der Kläger den Arbeitslohn sowie die Pensionszahlungen als steuerfreie Einkünfte gem. Art. 18 DBA Großbritannien, da diese im Vereinigten Königreich der Besteuerung unterlegen haben. Nur die Abfindungszahlung unterlag nach Auffassung des Klägers der deutschen Besteuerung, da diese nach britischem Recht in voller Höhe steuerfrei sei. Die Kläger wurden zunächst...