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BFH Urteil v. - X B 84/95

Gesetze: EStG § 10e

Leitsatz

Vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandene Erhaltungsaufwendungen hängen nicht unmittelbar mit der Anschaffung der eigengenutzten Wohnung zusammen und sind daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG als Vorkosten abziehbar, wenn die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vom Veräußerer aufgrund eines lebenslangen Wohnrechts genutzt worden war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 472
BFH/NV 1996 S. 472 Nr. 6
WAAAA-97322

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 01.02.1996 - X B 84/95 -nv-

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