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BFH Urteil v. - IX R 47/89

Gesetze: EStG § 8EStG § 9EStG § 11EStG § 21

Leitsatz

1. Bildet die Zinslosigkeit eines Darlehens das Entgelt für die Nutzung einer Wohnung, so ist der Zinsvorteil im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang als Einnahme anzusetzen, in dem der Darlehensnehmer üblicherweise hätte Zinsen zahlen müssen.

2. Wird der Zinsvorteil zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt und damit verbraucht, so stehen den Einnahmen entsprechende Aufwendungen (Werbungskosten) gegenüber.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 294
BFH/NV 1995 S. 294 Nr. 4
UAAAA-97285

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BFH, Urteil v. 22.09.1994 - IX R 47/89 -nv-

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