Gesetzgebung | Bundestag beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz
Der Bundestag hat am das Steuerfortentwicklungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/14309) in 2./3. Lesung beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Abstimmung hierüber soll am stattfinden.
Der Regelungsgehalt des SteFeG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt.
Es beinhaltet nun noch folgende Maßnahmen:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags
für den VZ 2025: 12.096 €
ab dem VZ 2026: 12.348 €
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags
für den VZ 2025 auf 9.600 € (inkl. BEA-Freibetrag)
ab dem VZ 2026 auf 9.756 € (inkl. BEA-Freibetrag)
Anhebung des Kindergeldes
mit Wirkung zum um 5 € auf 255 € pro Kind und Monat sowie
mit Wirkung zum um weitere 4 € auf 259 € pro Kind und Monat
Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs (Ausgleich der "kalten Progression")
2025 um 2,6 Prozent
2026 um 2,0 Prozent
Anhebung des Sofortzuschlages im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLGund BKGG ab Januar 2025 von 20 € auf 25 € monatlich
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026.
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in § 12a FAG
Folgende Maßnahmen wurden zuvor aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen:
Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
Reform der Sammelabschreibungen durch Einstieg in die Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung (u.a. Anhebung auf 5 000 €)
Fortführung der degressiven Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Absatz 2 EStG) und Wiederanhebung auf das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens 25 Prozent
Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
Digitalisierung der Sterbefallanzeigen
Anpassungen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung von Kindergeld und von Freibeträgen für Kinder an Unionsbürger
Quelle: BT-Drucks. 20/14309 (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-81961